Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Überlinger See (ZVA) betreibt als Zweckverband der Gemeinden Owingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen, Meersburg, Daisendorf, Stetten und Sipplingen die Siedlungsentwässerung für die Gemeinden ab den Regenüberlaufbecken (RÜB). Seit Inbetriebnahme des Klärwerks am 08.11.1974 ist die Ausbaugröße der Anlage von einstmals 45.000 Einwohnerwerten (EW) auf derzeit 68.000 EW gestiegen – die gemessene Belastung liegt in 2021 bei 78.000 EW.
Verbandsvorsitzender
Jan Zeitler
Verbandsgeschäftsführer
Stefan Krause
Betriebsleitung
Reinhold Dillmann
Technischer Leiter
Christian Stüble
Sie erreichen uns unter:
zva@ueberlingen.de
Der Bodensee, ca. 15.000 Jahre alt, war in den 30iger Jahren fast frei von Phosphorverbindungen. Mithin war die Produktion von pflanzlichen Organismen gering. Durch zivilisatorische Einflüsse stieg der Phosphatgehalt im Bodensee Ende der 60iger Jahre auf Höchstwerte von bis zu 100mg /m3. Die Folge war eine starke Eutrophierung und eine Zunahme der Produktion von organischen Stoffen (Algen ect.) um das 30fache. Der Bodensee war auf dem Weg vom oligothrophen (nährstoffarmen) zum eutrophen (nährstoffreichen) Gewässer.
Politiker, Städte und Gemeinden rings um den Bodensee planten und starteten Programme zur Reinhaltung dieses einmaligen Erholungszentrums und Trinkwasserspeichers. Kleinere Kommunen schlossen sich zusammen und gründeten Zweckverbände mit dem Ziel, das Abwasser zentral in Kläranlagen zu reinigen.
Mitglieder:
Überlingen, Meersburg, Nußdorf, Daisendorf, Hödingen, Oberuhldingen, Unteruhldingen, Mühlhofen
sehr schwierig
Kosten: 48,5 Mio. DM
Kosten: 8,5 Mio. DM
Die Gemeinden Daisendorf, Meersburg, Owingen, Sipplingen, Stetten, Überlingen und Uhldingen-Mühlhofen schließen sich unter dem Namen "Abwasserbeseitigung Überlinger See" zu einem Zweckverband im Sinne des § 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 zusammen. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Überlingen.
Zusammensetzung und Geschäftsgang der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden sowie aus 18 weiteren Mitgliedern von denen die Gemeinden aus der Mitte des Gemeinderates bestellen.
Stadt Überlingen
Oberbürgermeister Zeitler, Jan - 1. Vorsitzender
Dr. Alpes, Irene
Dichgans, Franz
Dreiseitl, Herbert
Dr. Janicke, Ulf
Krezdorn, Ulrich
Mittelmeier, Ralf
Dr. Röver, Rainer
Straub, Sonja
Thum, Lothar
Wilhelmi, Raimund
Wilkendorf, Michael
Wörner, Ingo
Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen
Bürgermeister Männle, Dominik - 2. Vorsitzender
Bohn, Nadine
Busam, Gabriele
Mäder, Jürgen
Gemeinde Meersburg
Bürgermeister Scherer, Robert
Dreher, Georg
Fischer, Alfons
Krause, Peter
Gemeinde Owingen
Bürgermeister Wengert, Henrik
Gemeinde Daisendorf
Bürgermeisterin Alberti, Jacqueline
Gemeinde Stetten
Bürgermeister Heß, Daniel
Gemeinde Sipplingen
Bürgermeister Gortat, Oliver
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasserwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz.
In Europa ist die DWA die mitgliederstärkste Vereinigung auf diesem Gebiet und nimmt durch ihre fachliche Kompetenz bezüglich Regelsetzung, Bildung und Information der Öffentlichkeit eine besondere Stellung ein. Die rund 14 000 Mitglieder repräsentieren die Fachleute und Führungskräfte aus Kommunen, Hochschulen, Ingenieurbüros, Behörden und Unternehmen.
Haushaltspläne
Am 21.11.2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Überlinger See den Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 beschlossen.
Mit Schreiben vom 28.03.2025 wurde der Haushalt vom Regierungspräsidium Tübingen als Aufsichtsbehörde genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 28.05.2025.
Haushaltsplan 2025/2026
Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Jahresberichte
Unsere Verbandssatzung zum Nachlesen
In der Sitzung am 30.05.2024 wurde folgende Satzung beschlossen. Sie trat am 01.07.2024 in Kraft.
Verbandssatzung 01.07.2024
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
(Entschädigungssatzung)
In der Sitzung am 22.06.2023 wurde folgende Satzung beschlossen. Sie trat am 01.08.2023 in Kraft.
Entschädigungssatzung 01.08.2023